Drohnengesetzgebung in Polen: Der vollständige Leitfaden

Drohnenflüge in Polen, ob privat oder beruflich, bieten eine fantastische Möglichkeit, die Schönheit der Landschaft einzufangen. Um jedoch legal und sicher zu fliegen, ist es unerlässlich, die geltenden Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Wie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat auch Polen den Regulierungsrahmen der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) übernommen und ihn um einige nationale Besonderheiten ergänzt.

Der europäische Rahmen: EASA-Vorschriften

Seit dem 31. Dezember 2020 gilt in ganz Europa eine einheitliche Gesetzgebung. Diese teilt Drohneneinsätze anhand des Risikogrades in drei Kategorien ein:

  • Offene Kategorie: Für Flüge mit geringem Risiko. Diese Kategorie trifft auf die Mehrheit der Freizeitpiloten und viele Berufspiloten zu.
  • Spezielle Kategorie: Für Flüge mit mäßigem Risiko, die nicht unter die Kategorie „Offen“ fallen (z. B. Flüge außerhalb der Sichtlinie des Piloten).
  • Zertifizierte Kategorie: Für Flüge mit hohem Risiko, wie z. B. den Transport von Passagieren oder gefährlichen Gütern.

Die offene Kategorie: Fliegen mit Leichtigkeit

Die meisten Piloten fliegen in der Kategorie „Offen“ . Für diese Kategorie ist keine vorherige Fluggenehmigung erforderlich, es gelten jedoch strenge Regeln. Diese Kategorie ist wiederum in drei Unterkategorien (A1, A2, A3) unterteilt, je nach Gewicht und Klasse der Drohne.

Die wichtigsten Regeln der offenen Kategorie:

  1. Die Drohne muss sich innerhalb der direkten Sichtlinie des Piloten (VLOS) befinden.
  2. Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Boden.
  3. Der Pilot muss registriert sein und die Drohne muss die Betreibernummer tragen.
  4. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten.

Unterkategorien:

  • A1: Erlaubt Flüge mit sehr leichten Drohnen (unter 250 g oder Klasse C0/C1). Flüge über einzelnen Siedlungen werden toleriert, sollten aber vermieden werden.
  • A2: Gilt für Drohnen bis 4 kg (Klasse C2). Der Pilot muss einen horizontalen Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern zu Personen einhalten. Eine zusätzliche theoretische Prüfung ist erforderlich.
  • A3: Für schwerere Drohnen (bis 25 kg, Klassen C3/C4 oder nicht klassifizierte Drohnen). Flüge müssen in einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten durchgeführt werden.
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Registrierung: Ein obligatorischer Schritt

Vor dem Flug einer Drohne in Polen ist eine Registrierung obligatorisch. Dabei muss nicht die Drohne selbst registriert werden, sondern der Betreiber (der Eigentümer oder die verantwortliche Person).

Eine Registrierung ist obligatorisch, wenn Ihre Drohne:

  • Wiegt über 250 Gramm .
  • Es ist mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet, der persönliche Daten aufzeichnen kann, unabhängig von seinem Gewicht.

Die Registrierung erfolgt online auf dem offiziellen Portal der polnischen Zivilluftfahrtbehörde (ULC): drony.ulc.gov.pl . Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige Betreibernummer (z. B. POLxxxxxxxxxxxxx), die Sie gut sichtbar an all Ihren Drohnen anbringen müssen.

Polnische Besonderheiten: Was Sie wissen müssen

Neben den EASA-Regeln gibt es in Polen auch lokale Instrumente und Vorschriften, deren Kenntnis unbedingt erforderlich ist.

Die DroneRadar-App

Die DroneRadar -App ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden Drohnenpiloten in Polen. Sie wird in Zusammenarbeit mit der polnischen Flugsicherungsbehörde ( PANSA ) betrieben und ermöglicht Nutzern Folgendes:

  • Beachten Sie die Luftfahrtkarten und Flugzonen (verbotene, eingeschränkte, gefährliche Gebiete usw.).
  • Vor jedem Flug müssen Sie sich bei der Flugsicherung melden und Ihre Position sowie Ihre Flugabsicht mitteilen. Diese Meldung ist in vielen Gebieten Pflicht.

Die Nutzung von DroneRadar vor jedem Flug ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass Sie sich in einem autorisierten Gebiet befinden.

Flugbeschränkungszonen

Wie überall gibt es auch in Polen viele Gebiete, in denen Drohnenflüge verboten oder stark reguliert sind. Dazu gehören typischerweise:

  • Die Gebiete rund um Flughäfen und Flugplätze.
  • Militärische Gebiete und sensible Regierungsstandorte.
  • Einige Nationalparks (bitte beachten Sie die jeweiligen Regeln der einzelnen Parks).
  • Stadtzentren großer Ballungsräume wie Warschau oder Krakau.

Haftpflichtversicherung

Obwohl europäische Vorschriften für leichte Freizeitflüge keine systematische Haftpflichtversicherung vorschreiben, ist diese, die mögliche Schäden durch Ihre Drohne abdeckt, dringend zu empfehlen. Für die meisten gewerblichen Flüge und für Drohnen ab einem bestimmten Gewicht ist sie Pflicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Fliegen in Polen mit guter Vorbereitung ganz einfach ist. Durch die Registrierung, das Absolvieren des Online-Trainings A1/A3, die regelmäßige Nutzung der DroneRadar-App und die Einhaltung der Regeln der offenen Kategorie können Sie Polens atemberaubende Landschaften aus der Luft unbesorgt genießen. Guten Flug!


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